Die Frage, ob eine Dienstreise als Arbeitszeit gilt, beschäftigt unzählige Berufstätige – und sorgt regelmäßig für Verwirrung. Wie so oft ist die rechtliche Lage bei der Arbeitszeit Dienstreisen nicht so ganz klar. Also bringen wir Licht ins Dunkel und beantworten dir, wann eine Dienstreise bzw. Geschäftsreise Arbeitszeit ist, welche Regeln gelten und was passiert, wenn die Dienstreise Arbeitszeit über 10 Stunden liegt.
Arbeitszeit bei Dienstreisen: Zählt eine Dienstreise als Arbeitszeit?
Kurz gesagt: Ja, eine Dienstreise ist Arbeitszeit. Aber nicht unbedingt in vollem Umfang.
Denn grundsätzlich gilt, dass nur bestimmte Teile einer Dienst- oder Geschäftsreise als Arbeitszeit zählen. Die Faustformel lautet: Reisezeit ist nicht automatisch Arbeitszeit. Arbeitet man jedoch unterwegs, gilt die Reise als Arbeitszeit.
Dienstreise und Reisezeit – wo liegt der Unterschied?
Eine Dienstreise bezeichnet jede beruflich bedingte Reise außerhalb deines regelmäßigen Arbeitsorts, beispielsweise zu einem Kundentermin in eine andere Stadt, zu einer Fortbildung in ein Hotel oder zu einer Messe ins Ausland.
Im Gegensatz dazu ist die Reisezeit nur ein Teil der Dienstreise – nämlich die Zeit, die du tatsächlich unterwegs bist: also im Zug, im Auto, im Flugzeug oder auch beim Umsteigen.
Was sagt das Gesetz?
Rechtlich geregelt ist das Ganze im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und – für die ganz genauen Fälle – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gibt allerdings kein einzelnes Gesetz, das pauschal klärt: „Dienstreise = Arbeitszeit“. Stattdessen kommt es auf den Einzelfall an. Die wichtigsten Grundlagen:
-
§ 2 ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne Pausen.
-
§ 611a BGB regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und spielt bei der Vergütung eine Rolle.
Dazu gibt’s verschiedene Urteile – z. B. vom Bundesarbeitsgericht oder vom Europäischen Gerichtshof –, die klarstellen:
Reisezeit kann dann Arbeitszeit sein, wenn du sie im Interesse deines Arbeitgebers bzw. deiner Arbeitgeberin nutzt oder nutzen musst.
Ein paar konkrete Beispiele aus der Praxis:
Situation |
Teil der Dienstreise? |
Zählt als Arbeitszeit? |
Du fährst mit dem Auto zu einem Kundentermin. |
✅ Ja |
✅ Ja (aktive Tätigkeit im Auftrag des Unternehmens) |
Du sitzt drei Stunden im Zug und arbeitest Mails ab. |
✅ Ja |
✅ Ja (du arbeitest während der Reisezeit) |
Du fliegst abends nach Feierabend zu einer Tagung, liest aber nur privat ein Buch. |
✅ Ja |
❌ In der Regel keine Arbeitszeit (passive Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit) |
Du gehst abends mit dem Kunden essen (dienstlich veranlasst). |
✅ Ja |
⚠️ Teilweise, je nach Einzelfall und Absprache |
Du übernachtest im Hotel und reist am nächsten Morgen weiter. |
✅ Ja |
❌ Nacht im Hotel ist keine Arbeitszeit, es sei denn, du bist im Einsatz |
Was tun wenn die Dienstreise Arbeitszeit über 10 Stunden liegt?
Der Tag startet früh mit der Fahrt zum Kunden, zwischendurch ein volles Programm – und bevor du zu Hause bist, zeigt die Uhr 21:30 Uhr. Schnell steigt also die Dienstreise Arbeitszeit über 10 Stunden.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja: Was bedeutet das für dein Arbeitszeitkonto?
Grundsätzlich gilt: 10 Stunden sind die Obergrenze
Laut § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf deine tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden ist nur dann erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Das heißt konkret:
-
Mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag sind grundsätzlich unzulässig.
-
Auch wenn es eine Dienstreise ist – du darfst nicht einfach "durchziehen", nur weil du unterwegs bist.
Ruhezeiten nicht vergessen
Das Arbeitszeitgesetz schreibt außerdem vor:
Mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende.
Also: Wenn dein Tag bis 21 Uhr ging, darfst du nicht vor 8 Uhr morgens wieder anfangen – auch nicht auf Geschäftsreise.
Unterbrechungen dieser Ruhezeit sind nur in Ausnahmefällen zulässig – und selbst dann muss ein Ausgleich erfolgen.

Arbeiten unterwegs – Das musst du beachten
Du sitzt im Zug, klappst den Laptop auf, telefonierst mit dem Team, beantwortest Mails – klassische Dienstreise-Situation.
Aber zählt das wirklich als Arbeitszeit? Die Antwort: Ja, in den meisten Fällen schon – und das ist sogar rechtlich ziemlich klar geregelt.
Laut ständiger Rechtsprechung (z. B. Bundesarbeitsgericht, BAG-Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 424/17) gilt:
Sobald du auf einer Dienstreise tatsächlich arbeitest – auch unterwegs – handelt es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Das betrifft z. B.:
-
das Bearbeiten von E-Mails,
-
Telefonate mit Kund*innen oder dem Team,
-
das Vorbereiten von Präsentationen oder Angeboten,
-
das Schreiben von Protokollen, Berichten o. ä.
Auch, wenn du „nur“ unterwegs bist, aber dienstlich kommunizieren oder erreichbar sein musst, spricht vieles dafür, diese Zeit ebenfalls als Arbeitszeit zu werten.
Achtung: Beweise, dass du wirklich gearbeitet hast
Gerade bei mobilen Tätigkeiten ist es wichtig, deine Arbeitszeit nachweisbar zu dokumentieren. Denn: Wenn du später geltend machen willst, dass bestimmte Zeiträume als Arbeitszeit anzurechnen sind, musst du nachweisen können, was du gemacht hast.
Dafür eignen sich:
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Zeiterfassungstools mit Notizfunktion (z. B. „08:00–08:45 Uhr: Kundenpräsentation vorbereitet“),
-
Kalendereinträge (Calls, Videomeetings),
-
E-Mail-Logs oder Projektsoftware-Zeiten.
Wichtig ist aber: Dein Arbeitgeber darf dich natürlich nicht dazu zwingen, jede Sekunde unterwegs zu arbeiten – vor allem, wenn du z. B. nach Feierabend reist. Aber wenn du arbeitest, weil es betrieblich nötig ist, zählt das als Arbeitszeit. Und zwar nicht nur moralisch, sondern auch juristisch.
Mehrtägige Dienstreisen – Was bedeutet das für die Arbeitszeit?
Mehrtägige Dienstreisen bedeuten häufig: Lange Tage, wenig Pausen, Aufenthalt im Hotel – und am Ende die Frage: Was davon zählt überhaupt als Arbeitszeit?
Denn ganz klar: Nur weil du mehrere Tage unterwegs bist, zählt nicht jede Minute automatisch auf dein Arbeitszeitkonto. Aber vieles eben doch – wenn du weißt, worauf du achten musst.
Was zählt bei mehrtägigen Dienstreisen zur Arbeitszeit?
Die Faustregel bleibt gleich: Alles, was du aktiv im Auftrag deiner Firma machst, ist Arbeitszeit.
Bei mehrtägigen Reisen ist es allerdings oft schwerer zu unterscheiden, wo Arbeit endet und Freizeit beginnt – z. B. bei einem Geschäftsessen nach dem offiziellen Termin oder beim Check-in spät am Abend.
Hier eine kleine Übersicht:
Aktivität |
Arbeitszeit? |
Besonderheit |
Kundentermin, Meeting, Aufbau, Schulung vor Ort etc. |
✅ Ja |
Klare Arbeitsleistung |
Fahrt zum Zielort am Vorabend |
⚠️ Teilweise |
Zählt nur als Arbeitszeit bei Pflicht oder Arbeit unterwegs |
Arbeiten im Zug/Flugzeug |
✅ Ja |
Aktive Tätigkeit |
Abendessen mit Geschäftspartner*innen (verpflichtend) |
✅ In der Regel ja |
Teil der Dienstverpflichtung |
Freizeit im Hotel, Spaziergang, privates Abendessen |
❌ Nein |
Kein dienstlicher Bezug |
Telefonate oder Mails am Hotelzimmer |
✅ In der Regel ja |
Arbeitszeit, wenn dienstlich veranlasst |
Hotelübernachtung |
❌ Nein |
Kein dienstlicher Bezug |
Vorbereitung morgens im Hotel (z. B. Präsentation) |
✅ Ja |
Arbeitszeit beginnt mit aktiver Tätigkeit |
Beachte: Auch auf mehrtägigen Reisen gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) uneingeschränkt:
-
Max. 10 Stunden Arbeit pro Tag
-
Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
-
Sonntagsarbeit nur mit Ausgleich möglich
Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Ruhezeit gilt auch im Hotel.
Wenn dein Arbeitstag also um 22 Uhr endet, darfst du frühestens um 9 Uhr wieder loslegen – egal ob du schon um 7 Uhr beim Frühstück sitzt oder Mails liest.
Was gilt bei internationalen Dienstreisen?
Bei Auslandsreisen gelten zusätzlich oft noch andere Zeitmodelle, z. B. bei Zeitverschiebung, verlängerten Flugzeiten oder fehlenden Alternativen. In solchen Fällen entscheiden meist:
Wenn keine konkreten Regelungen vorliegen, empfiehlt sich: lieber zu viel dokumentieren als zu wenig – und vorher abstimmen, wie Arbeitszeit auf Geschäftsreisen erfasst wird.
Arbeitszeit Dienstreisen: So hilft die digitale Zeiterfassung
Dienstreisen bringen viele Herausforderungen mit sich – besonders wenn es darum geht, Arbeitszeit, Reisezeit und Ruhezeit korrekt auseinanderzuhalten.
Möglicherweise
-
arbeitest du mal unterwegs, mal vor Ort.
-
reist du hin und wieder außerhalb deiner Kernarbeitszeiten.
-
hast du Meetings, Pausen, Abendessen, vielleicht sogar Wochenend-Einsätze.
Wenn du das nicht sauber dokumentierst, kann’s schnell unübersichtlich – oder im schlimmsten Fall unfair – werden.
Was digitale Zeiterfassung besser macht
Mit modernen Tools wie Staffomatic läuft deine Zeiterfassung unterwegs genauso smart wie dein Job. Du kannst z. B.:
✅ Mobil Zeiten erfassen – direkt vom Handy aus, egal ob im Zug, beim Kundentermin oder im Hotel.
✅ Pausen & Ruhezeiten im Blick behalten
✅ Arbeitszeitkonten synchronisieren – du behältst den Überblick, auch bei Überstunden oder Ausgleichszeiten.
✅ Transparenz für alle schaffen – auch für HR oder Vorgesetzte, ohne endlose Rückfragen.
So bleibt keine Arbeitsminute auf der Strecke – und du kannst dich aufs Wesentliche konzentrieren: deinen Job.
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