Den Urlaubsanspruch berechnen
Urlaub ist für alle Arbeitnehmer:innen das, worauf man sich das ganze Jahr freut. Erholung und endlose Freizeit genießen und dem Alltagsstress für eine Weile Adieu sagen. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch eigentlich aus? Wie viele Tage Urlaub stehen Arbeitnehmer:innen zu? Wie erfolgt das Urlaubsanspruch Berechnen und wie sieht es aus, wenn man noch nicht lange im Unternehmen beschäftigt ist? Wie viel Urlaubsanspruch habe ich gesetzlich? Fragen über Fragen, wenn es um den Urlaubsanspruch im Arbeitsleben geht. Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Der Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass allen Arbeitnehmer:innen 20 Erholungsurlaubswerktage mindestens zustehen. Diese 20 Werktage gebühren allen Arbeitnehmer:innen egal ob dieser teil- oder vollzeitbeschäftigt ist. Zusätzlich bestehen Sonderregelungen, die die Berechnung des Urlaubsanspruches augenscheinlich kompliziert werden lassen. Wir zeigen Dir, wie es einfach geht.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Laut BUrlG, Bundesurlaubsgesetz Urlaubsanspruch, Paragraf 3, umfasst der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Vom Gesetz werden Montag bis Freitag und ebenso der Samstag als gesetzliche Werktage angesehen. Somit beziehen sich die 24 Werktagen auf die 6 Tage Arbeitswoche.
Damit der Urlaubsanspruch für eine 5 Tage Arbeitswoche berechnet werden kann, muss der darauf angepasste gesetzlicher Urlaubsanspruch berechnet werden. Diese Berechnung wird anteilsmäßig durchgeführt.
Mit der folgenden Formel ist das Urlaubstage ausrechnen einfach durchzuführen:
Urlaubsanspruch / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage = Urlaubstage
Berechnung von Urlaubstagen - Beispiel:
24 Urlaubstage/ 6 Wochenarbeitstage x 5 tatsächliche Wochenarbeitstage = 20 Tage Urlaubsanspruch
Zum Urlaubsanspruch berechnen, findet sich im Internet die Möglichkeit, einen Urlaubstagerechner zu nutzen! Plane Die Urlaubstage in Deinem Unternehmen einfach mit unserem Urlaubsplaner.
Von dieser Berechnung sind Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen ausgenommen! Schwerbehinderte erhalten laut Paragraph 208 Absatz 1 SGB IX 5 zusätzliche Urlaubstage, wodurch der Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigung 25 Tage beträgt.
Ab wann besteht Urlaubsanspruch gesetzlich?
Nach sechs Monaten, die Arbeitnehmer:innen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, steht ihnen laut Paragraph 4 BUrlG Urlaubsanspruch zu. Dazu ist jedoch zu vermerken, dass Arbeitnehmer:innen nicht erst sechs Monate arbeiten müssen, um in Urlaub gehen zu dürfen. Oft besteht in der Probezeit jedoch eine Urlaubssperre.
Es wurde insoweit geregelt, dass für jeden Monat, der gearbeitet wurde, laut Paragraph 5 BUrlG die Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs haben. Urlaubsanspruch Probezeit besteht nach dem ersten Monat. Das bedeutet, dass bereits in der Probezeit Urlaubstagen gesammelt werden! Hier wird das Urlaubsanspruch pro Monat berechnen notwendig.
Nach Rücksprache mit den Arbeitgeber:innen und durch deren Zustimmung können Urlaubstage somit schon innerhalb den ersten sechs Monate konsumiert werden.
Wann verfällt Urlaubsanspruch?
Haben Arbeitnehmer:innen während des Jahres ihren Urlaub nicht vollständig aufgebraucht, so muss nicht befürchtet werden, dass dieser verfällt. In der Regel werden die übrigen Urlaubstage in das folgende Jahr übernommen.
Hier gilt jedoch zu beachten: Besteht nachweislich der Fakt, dass Arbeitnehmer:innen wissend der Folgen freiwillig auf Urlaub verzichtet haben, so kann der Urlaubsanspruch verfallen! (AZ. C-684/16; AZ. C-619/16)
Der Urlaubsanspruch in diversen Situationen des Arbeitslebens
Während des Arbeitslebens kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Arbeitnehmer:innen klar ist, wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht. Die Kategorie Urlaubsanspruch Probezeit wurde bereits erwähnt, es gibt jedoch noch andere Situationen wie zum Beispiel Mutterschutz, Krankheit und einiges mehr, in denen der Urlaubsanspruch Fragen aufwirft.
So zum Beispiel der Bereich Urlaubsanspruch Mutterschutz. Frauen haben in der vom Gesetz vorgesehenen Schutzfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, einen regulären Urlaubsanspruch. Dies gilt auch für eine eventuelle Verlängerung, die ein Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot in gewissen Situationen auslöst! Wird der Urlaub nicht in Anspruch genommen, so verfällt er nicht, sondern kann nach dem Mutterschutz beansprucht werden. Zudem darf der Urlaubsanspruch durch die Arbeitgeber:innen in der Zeit des Mutterschutzes nicht gekürzt werden!
Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit hingegen darf laut Paragraf 17 Absatz 1 BEEG gekürzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen den Urlaubsanspruch für einen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen dürfen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der jeweilige Elternteil im Zeitraum der Elternzeit nicht Teilzeit bei seinen oder ihren Arbeitgeber:innen arbeitet!
Eine Besonderheit stellt auch der Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder einem Minijob dar
Der Urlaubsanspruch Teilzeit betrifft Arbeitnehmer:innen, die nur Teilzeit also zum Beispiel 30-Stunden-Woche oder 32-Stunden-Woche arbeiten. Hier ist der gesetzliche Urlaubsanspruch nur dann gegeben, wenn an jedem Werktag im Unternehmen gearbeitet wird. Teilzeitkräfte, die weniger als fünf Tage die Woche beschäftigt sind, haben einen verringerten Teilzeit Urlaubsanspruch. In diesen Fällen wird von einem Urlaubsanspruch über vier Wochen multipliziert mit der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ausgegangen.
Der Minijob Urlaubsanspruch hingegen bedingt ebenfalls einiger Aufmerksamkeit. Wie bei Teilzeitkräften haben Minijobber:innen einen Urlaub-Mindestanspruch wie Teilzeitarbeitskräfte. Die Höhe des Urlaubsanspruchs wird hier durch die Arbeitstage berechnet, an denen gearbeitet wird. Die Stundenanzahl der geleisteten Arbeitszeiten ist hier nicht wichtig!
Die Berechnung des Anspruches ist somit abhängig davon, ob Minijobber:innen immer die gleiche Anzahl an Tagen wöchentlich arbeiten oder ob die Arbeitszeit unregelmäßig geleistet wird. Hierzu zählt auch der Urlaubsanspruch 4 Tage/Woche. Das bedeutet, dass Minijobber:innen einen Urlaubsanspruch Minijob 1 Tag/Woche bestehen!
Wie der Anspruch genau berechnet wird, hängt davon ab, ob Minijobber:innen immer gleich viele Tage pro Woche arbeiten oder ob die Beschäftigungszeiten unregelmäßig sind.
Das gilt übrigens auch für die geringfügige Beschäftigung Urlaubsanspruch Berechnung. Minijobber:innen, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte erhalten in jedem Fall während des Urlaubs ihre Entgeltfortzahlung!
Zuletzt noch der Bereich Werkstudent Urlaubsanspruch. Studierende, die neben der Studientätigkeit einem Teilzeitjob nachgehen. Werkstudenten haben wie Teilzeitkräfte Anspruch auf Urlaub, hier beträgt der Urlaubsanspruch ebenfalls vier Wochen!
Urlaubsanspruch bei Kündigung und der Krankheit Urlaubsanspruch
Der Zeitpunkt der Kündigung ist ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr unterscheidet sich somit von der Kündigung Urlaubsanspruch im ersten Halbjahr enorm. Im ersten Halbjahr besteht der volle Urlaubsanspruch und im zweiten Halbjahr wird nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch geltend. Der Urlaubsanspruch nach Kündigung besteht, egal wer die Kündigung ausgesprochen hat!
Der bei Krankheit besteht Urlaubsanspruch in jedem Fall. Sind Arbeitnehmer:innen erkrankt, so bleibt der Urlaubsanspruch unangetastet. Dies gilt auch für den Urlaubsanspruch bei langer Krankheit. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch bei Krankheit über 6 Wochen auch keinen Verlust des Urlaubes bedeutet.
Somit kann man beruhigt sein, falls man längere Zeit erkrankt ist, besitzt man einen langzeitkrank Urlaubsanspruch, der nach der Gesundung beansprucht werden kann.
Einzige Ausnahme: Bestehen Urlaubstage länger als 15 Monate nach dem entstehenden Jahr, so verfallen diese!