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Unbezahlter Urlaub

 

Immer wieder kommt es im Arbeitsleben dazu, dass der Jahresurlaub für Arbeitnehmer:innen aus diversen Gründen nicht ausreicht. Um dieses Problem lösen zu können, besteht die Möglichkeit, den Urlaub unbezahlt zu nehmen. Natürlich ist dies nicht immer möglich und es gibt bestimmte Voraussetzungen hierfür.

 

Unbezahlter Urlaub, was bedeutet das genau und wie ist die Vorgehensweise? Was muss beachtet werden und müssen die Arbeitgeber:innen zustimmen? Diese und ähnliche Fragen werden hier beantwortet, um einen klaren Überblick zu geben

 

Was ist unbezahlter Urlaub?

Für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen ist unbezahlter Urlaub eine vereinbarte Freistellung über einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen in diesem Zeitraum keine Arbeitsleistung erbringen und Arbeitgeber:innen diesen Zeitraum nicht finanziell ableisten müssen. 

 

Kurz und klar ausgedrückt, beide Parteien müssen im Zeitraum des unbezahlten Urlaubes keine Leistungspflicht erfüllen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung während einer Erkrankung im unbezahlten Urlaub und auch die Feiertagzuschläge oder Sonntagszulagen entfallen! 

 

Die Nebenpflichten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bleiben jedoch bestehen! Zu diesen zählen zum Beispiel die Fürsorgepflicht, das Wettbewerbsverbot und die Treuepflicht. Zudem wird ein bestehender Kündigungsschutz ebenfalls berücksichtigt. 

 

Unbezahlter Urlaub und die gesetzliche Regelung

Generell besteht für Arbeitnehmer:innen kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Im deutschen Bundesurlaubsgesetz wurde lediglich eine Anzahl, mindestens 24 Arbeits- oder Werktagen der Urlaubstage festgesetzt. Hierbei handelt es sich jedoch um den allgemeinen Erholungsurlaub. 

 

Zudem müssen Arbeitgeber:innen einer Antragstellung auf unbezahlten Urlaub zustimmen. So zum Beispiel, wenn es betriebliche Gründe nicht erlauben, da Personalmangel besteht. Eine weitere Begründung einer Ablehnung stellt zum Beispiel die notwendige Anwesenheit der Arbeitnehmer:innen in einem wichtigen Projekt dar. 

 

Welche Gründe stellen einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub dar?

In der deutschen Rechtsprechung wurde, wie bereits erwähnt, kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub festgesetzt. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen und Situationen für den unbezahlten Urlaub. 

Ausnahmeregelung unbezahlter Urlaub:

  • ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung von Familienmitgliedern 
  • ein geregelter Anspruch auf unbezahlten Urlaub durch den Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung 
  • eine unerwartet eintretende Notsituation wie zum Beispiel Unwetterschäden, Wasserrohrbruch oder ein Brand in Wohnung oder Haus 
  • Elternzeit 
  • die notwendige Pflege von Kindern unter 12 Jahren oder naher Angehöriger 
  • die Ausübung von Ehrenämtern wie zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, THW, Jugendverbänden, Gemeinderat, Betriebsrat, Prüfungsausschüssen und ähnlichem 
  • ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub durch betriebliche Übungen 
  • Promotionen etc. 

Unbezahlter Urlaub im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst wird im Paragraf 28 des Tarifvertrags zum öffentlichen Dienst eine Klausel festgelegt, die einen “triftigen Grund” zur Bedingung des Anspruchs auf unbezahlten Urlaub nennt. Arbeitgeber:innen müssen hier bei der Entscheidung eines Antrages die Interessen beider Parteien ausgewogen betrachten. 

 

Wie lange kann man unbezahlten Urlaub nehmen?

Es besteht keine vorgegebene Dauer für den unbezahlten Urlaub. In erster Linie ist es entscheidend, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine Einigung finden. Die Länge kann von einem Tag unbezahlten Urlaubs bis zu einer Auszeit von 2 Jahren betragen. 

 

Die folgenden gesetzlichen Regelungen stellen die Dauer des unbezahlten Urlaubs in einigen Fällen fest

Hier gilt es zwei unterschiedliche Varianten zu beachten. Die kurzzeitige Verhinderung der Arbeitstätigkeit bis zu maximal 10 Tagen, wenn ein unerwarteter Pflegefall eintritt. Das Pflegezeitgesetz bietet hier jedoch eine weitere Regelung. Hier haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf unbezahlten Urlaub für eine Dauer von bis zu 6 Monaten Pflegezeit, wenn das Unternehmen über 15 oder mehr Mitarbeiter:innen verfügt. Dieser Anspruch kann jedoch nur einmal pro Angehörigem der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden! 

 

Die Erkrankung von Kindern stellt die zweite Variante dar, die gesetzlich geregelt wurde. So stehen Arbeitnehmer:innen für Kinder bis zu 12 Jahren bis zu 10 Tage unbezahlter Urlaub zu, wenn sie ihre Kinder bei Erkrankung pflegen. Bei mehreren Kindern erhöht sich der jährliche Anspruch auf 25 Tage. Alleinstehende Arbeitnehmer:innen haben hier einen erhöhten Anspruch von 20 Tagen bei einem Kind und 50 Tagen bei mehreren Kindern. 

 

Hingegen gaben Arbeitnehmer:innen mit unheilbar kranken Kindern, egal welches Alter, Anspruch auf unbegrenzte unbezahlte Urlaubstage. 

 

Die Krankenversicherung bei unbezahltem Urlaub

Betrachtet man das Thema unbezahlter Urlaub aus arbeitsrechtlicher Sicht, so stellt er kein besonderes Problem dar. Solange sich Arbeitnehmer:innen im unbezahlten Urlaub befinden, besteht weiterhin das Arbeitsverhältnis. Einzig die Lohnfortzahlung wird auf die Dauer der Abwesenheit ausgesetzt. 

 

Aus sozialversicherungspflichtiger Sicht hingegen ändert sich die Sachlage enorm. Unbezahlter Urlaub bedeutet hier, dass die Sozialversicherung nur auf eine maximale Dauer von einem Monat weiter gilt.

 

Unbezahlter Urlaub Sozialversicherung: Sie erlischt somit bei mehr als einem Monat Fehlzeit von der Arbeitsstelle. 

 

Wie sieht es jedoch mit den anderen Versicherungen aus? Welche Versicherungen sind selbst weiter zu bezahlen? Ein kurzer Überblick zur Information. 

 

Die Krankenversicherung bei unbezahltem Urlaub

 

Im Bereich der Krankenversicherung wurde eine gesetzliche Regelung festgelegt. Diese Regelung besagt, dass im Bereich „unbezahlter Urlaub Krankenversicherung“, diese für einen Monat bestehen bleibt und der Versicherungsschutz gegeben ist. Nach Ablauf des Monats und weiterem Fernbleiben der Arbeitsstelle müssen sich Arbeitnehmer:innen selbst krankenversichern.

 

In diesem Fall haben Arbeitnehmer:innen zwei Möglichkeiten. Entweder eine private Krankenversicherung abzuschließen oder eine gesetzliche freiwillige Krankenversicherung zu wählen. Die Höhe der Beiträge wird nach dem letzten Einkommen bemessen! Arbeitgeber:innen sind mit Ablauf des ersten Monates unbezahlten Urlaubes zu keiner Zahlung der Krankenversicherung mehr verpflichtet. 

 

Unbezahlter Urlaub - Vor- und Nachteile

Unbezahlter Urlaub bietet Arbeitnehmer:innen einige Vorteile, es bestehen jedoch auch Nachteile.

 

Vorteile sind zum Beispiel:

  • Kündigungsschutz 
  • anteilige Vergütung, wenn nur ein oder zwei Tage unbezahlter Urlaub genommen werden 
  • es bilden sich keine Lücken im Lebenslauf durch unbezahlten Urlaub und Versicherungen bleiben bis zu einem Monat bestehen
  • unbezahlter Urlaub kann zur Fort- und Weiterbildung oder Neuorientierung genutzt werden

 

Die Nachteile bei unbezahltem Urlaub:

 

Wo es Vorteile gibt, gibt es immer auch Nachteile. Diese unbezahlter Urlaub Nachteile sollten in jedem Fall beachtet werden. 

  • ab einem Monat unbezahlten Urlaub fallen für Sozialleistungen weg und Arbeitnehmer:innen müssen sich selbst versichern
  • eine hohe finanzielle Belastung bei länger andauerndem unbezahltem Urlaub 
  • Arbeitgeber:innen haben das Recht den Erholungsurlaub zu kürzen
  • unbezahlter Urlaub muss beantragt werden und Arbeitgeber:innen können den Antrag ablehnen 
  • der Karriereverlauf im Unternehmen kann beeinträchtigt werden, da Arbeitnehmer:innen unter Umständen längere Zeit abwesend sind
  • eventuell ist nach längerer Abwesenheit eine erneute Einarbeitung notwendig oder Schulungen müssen nachgeholt werden

 

 

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