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Infografik Urlaubsgeld-1

Wie berechne ich das Urlaubsgeld?

Alle Arbeitnehmer:innen sehnen sich nach Urlaub, um wieder Energie aufzufüllen und dem Stress der Arbeit eine Weile zu entkommen. Doch die Freude auf den bevorstehenden Urlaub ergibt auch immer wieder die Frage „Wie wird das Urlaubsgeld berechnet?“. 

Das Urlaubsgeld trägt ja schließlich dazu bei, die freien Tage auch richtig genießen zu können. Das Urlaubsgeld muss zusätzlich auch gut eingesetzt werden, um keine zusätzliche finanzielle Belastung durch den Urlaub entstehen zu lassen. Alle Fragen über das Urlaubsgeld und dessen Berechnung werden hier beantwortet.

 

Was ist eigentlich Urlaubsgeld?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich grundsätzlich um ein freiwillig von Arbeitgeber:innen gezahltes Entgelt. Dieses Entgelt, auch Sonderzahlung genannt, dient dazu, dass Arbeitnehmer:innen ihren Urlaub finanzieren können und die Erholung im Erholungsurlaub auch wirklich eintreten kann.

Diese soziale Leistung wurde übrigens bereits in den 60er-Jahren in vielen Branchen mit dem Tarifvertrag festgelegt. In diesen Jahren wurde daran gedacht, mit dieser Sonderzahlung den Arbeitnehmer:innen einen Jahresurlaub zu ermöglichen. In damaliger Zeit stellten ein Erholungsurlaub und eine eventuelle Reise noch etwas sehr Besonderes dar. 

In heutiger Zeit wird das Urlaubsgeld durch die hohe Inflation von vielen Arbeitnehmer:innen mittlerweile dazu genutzt, um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufangen. Mit dem Urlaubsgeld wird in vielen Fällen daher eine offene Rechnung beglichen. Insbesondere für Familien mit Kindern trägt es erheblich zur Entlastung bei und ermöglicht Arbeitnehmer:innen einen sorgenfreien Urlaub.

Bitte beachten: Es besteht eine Unterscheidung zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt! Die beiden Begriffe werden aufgrund ihrer Ähnlichkeit immer wieder verwechselt. Das Urlaubsentgelt stellt die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs dar und ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dadurch haben Arbeitnehmer:innen einen rechtlichen Anspruch auf das Urlaubsentgelt, während das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist.

 

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Es besteht keine festgelegte Höhe für das Urlaubsgeld, da es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen handelt. Die Höhe wird im Normalfall über den Tarifvertrag geregelt und unterscheidet sich daher innerhalb der verschiedenen Branchen teilweise enorm. Gibt es keinen Tarifvertrag, können entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag auftauchen oder aber Arbeitgeber:innen entscheiden individuell.

Ein Beispiel hierzu ist, dass Arbeitnehmer:innen im Bereich Landwirtschaft rund 180,- Euro Urlaubsgeld erhalten. Hingegen erhalten Arbeitnehmer:innen in der Holz- und Kunststoffindustrie bis zu 2.685,- Euro Urlaubsgeld. Dies ist nur ein Beispiel der enormen Unterschiede bei der Auszahlung von Urlaubsgeld und nicht das einzige. 

Die Größe eines Unternehmens und dessen Standort spielen ebenfalls eine große Rolle bei der Höhe des ausbezahlten Urlaubsgeldes. Aufgrund dieser Tatsache ist die Frage „Wie berechne ich mein Urlaubsgeld?“ als selbstverständlich anzusehen.

 

Wie wird das Urlaubsgeld berechnet?

Um das Urlaubsgeld berechnen zu können, muss den Arbeitnehmer:innen die Regelung des Unternehmens bekannt sein. Die Regelung findet sich in jedem Fall im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung. 

Ein Unternehmen hat in jedem Fall die freie Entscheidung darüber, wann und wie das Urlaubsgeld ausbezahlt wird. Dies kann einmal jährlich erfolgen, als Anteil zum Monatsentgelt in mehreren Zahlungen oder auch pro genutzten Urlaubstag.

Wie hoch das Urlaubsgeld, die Prozente eines Monatsgehaltes brutto, ist, unterliegt ebenfalls dem Geschick der Arbeitnehmer:innen. In einigen Fällen können Arbeitnehmer:innen ihr Urlaubsgeld durch geschicktes Verhandeln mit den Arbeitgeber:innen.

 

Urlaubsgeld berechnen - so geht‘s

Im Internet gibt es mehrere online Tools, um das Urlaubsgeld zu berechnen. Die tatsächliche Höhe lässt sich mit diesen Tools jedoch nur sehr selten eruieren. Mit den folgenden Formeln kann das Urlaubsgeld selbst sehr einfach berechnet werden.

Um das Urlaubsgeld berechnen zu können, müssen einige Faktoren beachtet werden. So zum Beispiel spielt nicht nur das Einkommen eine große Rolle, sondern auch die Arbeitszeit. Es spielt bei der Berechnung eine große Rolle, ob Arbeitnehmer:innen 5 oder 6 Tage in der Woche arbeiten.

Zusätzlich ist es für die Berechnung ebenfalls wichtig, ob das Einkommen monatlich oder wöchentlich ausbezahlt wird.

Nimmt man zum Beispiel einen Wochenlohn in der Höhe von 1.000,- Euro oder einen Monatslohn von rund 3.000,- Euro, so kann von 24 gesetzlichen Urlaubstagen ausgegangen werden. 

 

Urlaubsgeldberechnung bei Wochenlohn und 6 Arbeitstagen

Erhält ein Arbeitnehmer:innen bei einer 6 Tage Woche 1000,- Euro wöchentlich und nimmt seine 24 Urlaubstage voll in Anspruch, so wird das Urlaubsgeld wie folgt berechnet. 

13 x 1.000,- Wochenlohn : 13x6 Arbeitstage x 24 Urlaubstage = 4.000,- Euro Urlaubsgeld 

Die Zahl 13 steht für die letzten 13 Wochen Arbeitszeit, die vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt für die Berechnung herangezogen werden. 

 

Urlaubsgeldberechnung bei Wochenlohn und 5 Arbeitstagen

In diesem Beispiel können die gleichen Faktoren herangezogen werden. Der einzige Unterschied hier ist jedoch die Wochenarbeitszeit von 5 Tagen.

Das Ergebnis verringert sich hier nicht sonderlich, da die niedrigere Zahl der Urlaubstage die Berechnung wieder ausgleicht. 

13 x 1.000,- Euro Wochenlohn: 13x5 Arbeitstage x 20 Urlaubstage = 4.000,- Euro Urlaubsgeld. 

 

Urlaubsgeldberechnung bei Monatslohn und 6 Arbeitstagen

In diesem Beispiel wird von einem monatlichen Einkommen von rund 3.000,- Euro ausgegangen. Die Arbeitszeit beträgt 6 Tage die Woche. Für die Berechnung werden 26 Arbeitstage veranschlagt. Hier ist es jedoch völlig gleich, wie viele Tage im Monat tatsächlich gearbeitet werden oder der Monat Tage aufweist, in dem der Urlaub in Anspruch genommen wird. Das Monatsentgelt wird für einen Tag berechnet und mal der Urlaubstage gerechnet. 

3.000,- Euro Monats Entgelt : 26 Arbeitstage x 24 Urlaubstage = 2.769,23 Euro Urlaubsgeld 

 

Urlaubsgeldberechnung bei Monatslohn und 5 Arbeitstagen

Arbeitnehmer:innen, die 5 Tage die Woche arbeiten, müssen pauschal gesehen mit 22 Arbeitstagen die Berechnung durchführen. Die 24 Urlaubstage werden daher auf 20 heruntergerechnet. 

3.000,- Euro Monats Entgelt : 22 Arbeitstage x 20 Urlaubstage = 2.727,27 Euro Urlaubs Entgelt 

 

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Wann bekommt man Urlaubsgeld ausbezahlt?

Nachdem mit den vorher genannten Formeln das Urlaubsgeld berechnet wurde, stellt sich sicherlich die Frage, wann das Urlaubsgeld ausbezahlt wird.

In jedem Fall ist die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgesetzt. In der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem Dezember Entgelt ausbezahlt. Bei einigen Unternehmen erfolgt die Auszahlung bereits im November!

Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt in der Regel 6 Monate nach der Auszahlung des Weihnachtsgeldes. Die Auszahlung erfolgt daher im Juni oder auch Juli eines Jahres, also noch bevor die Urlaubssaison beginnt. 

Einige Arbeitgeber:innen verknüpfen das Ausbezahlen des Urlaubsgeldes mit der Forderung das Arbeitnehmer:innen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits die Hälfte des Urlaubes in Anspruch genommen haben. Hier sollte unbedingt auf die Vereinbarungen im Vertrag geachtet werden! 

 

Der Anspruch auf Urlaubsgeld

Es besteht für Arbeitnehmer:innen kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld. Daher ist es für Arbeitnehmer:innen umso wichtiger, das Urlaubsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag festzuhalten.

 

Ab wann bekommt man Urlaubsgeld? Dies ist abhängig von den Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmer:innen und den Arbeitgeber:innen. Dies kann als einzelvertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgesetzt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Vereinbarung.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass:

  • es einzelvertraglich im Arbeitsvertrag festzusetzen
  • es per Betriebsvereinbarung verankert wird
  • es in einem Tarifvertrag festgehalten wird

 

In einigen Ausnahmefällen können Arbeitnehmer:innen mittels betrieblicher Übung auf das Urlaubsgeld einen Anspruch erzielen. Dies funktioniert dann, wenn Arbeitgeber:innen zumindest 3 Mal Urlaubsgeld in gleicher Höhe ausbezahlt haben. Einige Arbeitgeber:innen umgehen dies jedoch, indem sie schriftlich einen expliziten Vorbehalt bekannt geben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der dazu führen kann, dass eine Urlaubsgeldzahlung erfolgt. Nach diesem Grundsatz müssen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt werden, außer es liegt ein besonderer Grund vor. Erhalten einige Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld und andere wiederum nicht, müssen Arbeitgeber:innen gute Gründe vorweisen. So zum Beispiel wäre eine Begründung, dass massive Unterschiede in der geleisteten Arbeit vorliegen.

 

Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung

Verlassen Arbeitnehmer:innen durch eine Kündigung ein Unternehmen, egal ob die Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Arbeitnehmer:innen gekündigt haben, kommt die Frage auf, was mit dem Urlaubsgeld geschieht. Muss bereits erhaltenes Urlaubsgeld retourniert werden? Diese Frage beschäftigt Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Wurde das Urlaubsgeld bereits bezahlt, so ist nur in gewissen Fällen eine Rückforderung möglich.

 

Die Urlaubsgeld bei Kündigung Berechnung

Eine Regelung der Urlaubstage eines Arbeitsverhältnisses erfolgt grundsätzlich durch das Bundesurlaubsgesetz. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt dadurch der Paragraph 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz zum Tragen. Dadurch ergibt sich, dass unverbrauchte Resturlaubstage, die nicht mehr von Arbeitnehmer:innen genutzt werden können, abgegolten werden müssen. Ist es im Falle einer Kündigung möglich verbleibende Urlaubstage aufzubrauchen so sollten Arbeitnehmer:innen dies in jedem Fall tun. Arbeitnehmer:innen, die selbst kündigen, verlieren ebenfalls keinen Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung an den verbleibenden Urlaubstagen.

Die Kategorie Urlaubsgeld bei Kündigung Berechnung richtet sich in jedem Fall nach dem Paragraph 11 Bundesurlaubsgesetz. Die Basis zur Berechnung bildet das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Arbeitswochen vor dem Urlaubsantritt. Von dieser Berechnung müssen jedoch eventuell geleistete und ausgezahlte Überstunden abgezogen werden! 13 Wochen umfassen ein Quartal, wodurch die Formel zur Berechnung einer Woche wie folgt ist: 

Monatsgehalt X 3 ergibt das Quartalsgehalt, danach diese Summe: durch 13 

 

Wie berechnet man Urlaubsgeld überschlagsmäßig

Folgende Formel kann für eine überschlagsmäßige Berechnung des Urlaubsgeldes bei Kündigung angewendet werden:

der Bruttolohn von 13 Wochen x Anzahl der verbliebenen Urlaubstage 

Ein kurzes Rechenbeispiel hierzu: 

Einem Arbeitnehmer:innen verbleiben nach der Kündigung noch 3 Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann. Die normale Arbeitszeit pro Woche sind 5 Tage. Das monatliche Bruttogehalt sind 2500,- Euro. 

Die Berechnung sieht daher wie folgt aus:

7500 Euro x 3 dividiert durch 65 ergibt 346,15 Euro Brutto 

Besonderheiten ergeben sich nur dann, wenn das Monatsentgelt oder aber die geleistete Arbeitszeit Unterschiede aufweisen.

 

 

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