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Krank sind wir alle mal. Fällt man nur ein paar Tage aus, gibt es in der Regel keine Probleme mit dem Arbeitgeber. Doch je länger eine Krankheit dauert, desto mehr drängt sich die Frage in den Vordergrund: Wer zahlt Lohn bei Krankheit? Die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland klar im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Was genau drin steht und für wen wann was gilt, erklären wir dir in diesem Artikel – leicht verständlich und gut strukturiert. 

 

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick


  • Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, wenn du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist (§ 3 EFZG).

  • Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (ca. 70 % deines Bruttogehalts).

  • Anspruch besteht, wenn du mindestens 4 Wochen beschäftigt bist und die Krankheit nicht selbstverschuldet ist.

  • Kind krank?  Dann gibt’s Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.

  • Auch im Minijob gibt es Lohnfortzahlung – der Arbeitgeber kann sich über das Umlageverfahren U1 erstatten lassen.

  • Lohn darf nur einbehalten werden, wenn du selbst schuld bist oder keine Krankmeldung vorlegst.

 

Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – offiziell im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt – ist eines der sozialsten Prinzipien im deutschen Arbeitsrecht. Sie sorgt dafür, dass du auch dann dein Gehalt weiterbekommst, wenn du krank bist und deine Arbeit vorübergehend nicht ausüben kannst.

Und so funktioniert's: Wenn du krank wirst und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) vorlegst, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, das etwa 70 % deines Bruttogehalts (bzw. maximal 90 % deines Nettogehalts) beträgt.

Damit du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, müssen jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du bist seit mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt (also nicht ganz neu im Job).

  2. Die Krankheit ist nicht selbstverschuldet – also kein riskanter Stunt, kein Kater nach einer Partynacht.

  3. Du legst rechtzeitig deine Krankmeldung vor – in der Regel spätestens am vierten Krankheitstag, viele Arbeitgeber verlangen sie aber früher.

Wichtig zu wissen: Die Lohnfortzahlung gilt unabhängig von deiner Anstellungsart – ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Auch für geringfügig Beschäftigte besteht der Anspruch, solange sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Lohnfortzahlung bedeutet Sicherheit. Du musst dir keine Sorgen machen, plötzlich ohne Einkommen dazustehen, nur weil du krank bist. Das System schützt dich und sorgt gleichzeitig dafür, dass Arbeitgebende die Kosten nicht allein tragen müssen. Dazu mehr im nächsten Abschnitt. 

 

Wer zahlt Lohn bei Krankheit: Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Die kurze Antwort: Erst der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse.
Aber schauen wir uns das im Detail an, denn hier passieren oft Missverständnisse.

Wenn du krank bist, zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang dein volles Gehalt weiter. Das nennt sich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt etwa 70 % deines Bruttogehalts, aber maximal 90 % deines Nettogehalts und wird so lange gezahlt, wie deine Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal jedoch 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Arbeitgebende werden bei den Lohnfortzahlungskosten jedoch nicht komplett allein gelassen. Dank des sogenannten Umlageverfahrens U1 können sich kleine und mittlere Betriebe (bis ca. 30 Mitarbeitende) einen Teil der Lohnfortzahlungskosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Der genaue Erstattungssatz hängt vom gewählten Umlagesatz und der Krankenkasse ab.

Für Beschäftigte bedeutet das: Du musst dich um nichts kümmern. Dein Arbeitgeber zahlt in den ersten Wochen weiter, danach läuft alles automatisch über deine Krankenkasse. Wichtig ist nur, dass du deine Krankmeldung rechtzeitig einreichst, damit keine Lücke entsteht.

 

Darf der Arbeitgeber bei Krankheit Lohn einbehalten?

Ja, allerdings nur in Ausnahmefällen. Die meisten Krankheitsfälle sind gedeckt durch die Lohnfortzahlungspflicht, aber es gibt ein paar Stolpersteine, die du kennen solltest.

1. Selbstverschuldete Krankheit

Wenn du deine Krankheit selbst verursacht hast – z. B. durch riskante Aktivitäten, Alkoholmissbrauch oder grobe Fahrlässigkeit – kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen oder einbehalten.

2. Fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Krankmeldung ist dein Ticket zur Lohnfortzahlung. Ohne ärztliches Attest kann der Arbeitgeber den Lohn verweigern. Tipp: In der Praxis verlangen viele Firmen die Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag.

3. Wartezeit / neues Arbeitsverhältnis

  • Du musst mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sein, bevor der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht.

  • In den ersten vier Wochen zahlt der Arbeitgeber in der Regel noch kein Gehalt im Krankheitsfall.

4. Sonderfälle

  • Minijob: Anspruch besteht, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, ansonsten Krankengeld über die Krankenkasse.

  • Kind krank: Eltern erhalten Kinderkrankengeld über die Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt nicht direkt.

Fazit: Lohn einbehalten ist selten und nur gerechtfertigt, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist, keine Krankmeldung vorliegt oder die Beschäftigungsdauer zu kurz war. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmenden gilt: Arbeitgeber zahlen wie vorgesehen weiter.

 

Sonderfälle in der Lohnfortzahlung

Nicht jeder Krankheitsfall läuft nach dem klassischen „6-Wochen-Schema“ ab. Es gibt Situationen, in denen andere Regeln gelten oder Sonderbedingungen greifen. Hier ein Überblick über die häufigsten Sonderfälle:

Sonderfall Regelung
Wiederholte Erkrankungen

Wenn du innerhalb kurzer Zeit erneut an derselben Krankheit ausfällst, wird’s kompliziert:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Ende der letzten Erkrankung und ohne dass du zwischenzeitlich 6 Monate gesund warst, gilt die Lohnfortzahlung nicht automatisch wieder für 6 Wochen.

  • Stattdessen werden die Krankheitszeiten zusammengezählt – bis zur Obergrenze von 6 Wochen pro Erkrankung.

  • Erst wenn du mehr als 6 Monate symptomfrei warst oder eine neue Krankheit hast, startet die Frist von vorne.

Krankheit während der Probezeit
  • Die Lohnfortzahlung greift erst nach 4 Wochen Beschäftigung.
  • Wenn du also während der Probezeit krank wirst, aber noch keine vier Wochen im Unternehmen bist, zahlt dein Arbeitgeber nichts – du bekommst stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse (wenn du gesetzlich versichert bist).
Lohnfortzahlung bei Minijobs
  • Auch bei einem Minijob gilt die Entgeltfortzahlung, solange ein Arbeitsvertrag besteht und du die vierwöchige Wartezeit erfüllt hast.
  • Die Auszahlung läuft ganz normal über den Arbeitgeber.
Krankheit des Kindes
  • Wenn nicht du selbst, sondern dein Kind krank ist, übernimmt die Krankenkasse.
  • Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, das 90 % des Nettogehalts beträgt (bzw. 100 %, wenn du regelmäßig Einmalzahlungen erhältst).
  • Das gilt pro Kind und Jahr für inzwischen bis zu 15 Tage pro Elternteil – bei Alleinerziehenden sogar 30 Tage.
Krankheit im Urlaub
  • Wenn du eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, werden die Krankheitstage nicht vom Urlaub abgezogen, sondern können später nachgeholt werden.

 

 

Wie lange gilt die Lohnfortzahlung?

Wir haben bereits gesehen, dass die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen beträgt, bevor das Krankengeld zum Zuge kommt. Dennoch gibt es auch hier noch etwas zu beachten:

1. Sechs Wochen pro Krankheit

Die Lohnfortzahlung gilt pro Erkrankung für maximal 42 Kalendertage.
Das bedeutet: Wenn du innerhalb dieser Zeit wegen derselben Krankheit erneut ausfällst, werden die Krankheitszeiten zusammengezählt. Erst wenn du mehr als 6 Monate gesund warst oder eine neue Krankheit hinzukommt, beginnt eine neue 6-Wochen-Frist.

2. Übergang zum Krankengeld

Nach Ablauf der sechs Wochen springt die Krankenkasse ein.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts, aber höchstens 90 % des Nettogehalts, und wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

3. Mehrere Krankheiten gleichzeitig

Wenn du Pech hast und gleichzeitig an mehreren Krankheiten leidest, zählt das nicht doppelt.
Solange du durchgängig arbeitsunfähig bist, läuft die Frist nur einmal. Erst wenn du zwischenzeitlich wieder gearbeitet hast, startet eine neue Frist.

4. Ausnahmefälle

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Hier gelten teilweise Sonderregelungen über die Berufsgenossenschaft.

  • Schwangerschaft und Mutterschutz: Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse ebenfalls – allerdings über Mutterschaftsgeld.

 

Fazit

Jeder kann krank werden. Umso beruhigender ist es, dass unser System so aufgebaut ist, dass du nicht auch noch finanzielle Sorgen haben musst, wenn’s dich mal erwischt.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist mehr als nur ein gesetzlicher Anspruch – sie ist ein Zeichen von Fairness, Solidarität und Vertrauen zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden. Sie zeigt: Wer regelmäßig seine Leistung bringt, wird in schwierigen Zeiten nicht im Stich gelassen.

Auch für Unternehmen ist dieses System ein wichtiger Baustein. Sechs Wochen Gehalt bei Ausfall sind zwar eine Belastung, aber dank des Umlageverfahrens U1 werden gerade kleine Betriebe finanziell entlastet.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Wer zahlt Lohn bei Krankheit?

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts).

Wie lange Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Die Lohnfortzahlung gilt bis zu 6 Wochen pro Erkrankung. Danach springt die Krankenkasse ein. Bei wiederkehrender Krankheit innerhalb von 6 Monaten werden die Zeiten zusammengerechnet.

Darf der Arbeitgeber bei Krankheit Lohn einbehalten?

Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn die Krankheit selbstverschuldet ist, keine Krankmeldung vorliegt oder du noch nicht die vierwöchige Wartezeit erfüllt hast.

Wer zahlt Gehalt bei Krankheit im Minijob?

Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt und kann sich über das Umlageverfahren U1 einen Teil erstatten lassen

Was passiert nach 6 Wochen Lohnfortzahlung?

Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

 

Recommended Citation

Staffomatic (2025): Wer zahlt Lohn bei Krankheit? Lohnfortzahlung, Krankengeld & Sonderfälle einfach erklärt.
Abgerufen von www.staffomatic.com

 

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