Die Vertrauensarbeitszeit galt lange als Synonym für flexible Arbeitszeiten und selbstbestimmtes Arbeiten. Doch seit das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland Anwendung findet, stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmende vor der Herausforderung, wie sich dieses Arbeitszeitmodell mit der gesetzlichen Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten vereinbaren lässt.
In diesem Beitrag erfährst du, wie Unternehmen die Vertrauensarbeitszeit Zeiterfassung umsetzen können und welche Regelungen hierbei zu beachten sind.
Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitgeber darauf verzichten, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden im Detail zu kontrollieren. Stattdessen wird die Arbeitsleistung anhand von Ergebnissen bewertet. Dabei entscheiden die Arbeitnehmenden weitgehend selbst, wann und wie lange sie arbeiten, solange sie die vereinbarten Aufgaben erfüllt.
Dieses Modell bietet viele Vorteile, insbesondere eine höhere Flexibilität und Eigenverantwortung. Gleichzeitig gab es in der Vergangenheit Bedenken, dass durch die fehlende Kontrolle Vertrauensarbeitszeit Überstunden unbemerkt anfallen und nicht ausgeglichen werden.
Aber Achtung: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit gilt, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der Arbeitszeit und der Pausen klar definieren muss. Wie und ob die geleistete Arbeitszeit dann kontrolliert wird, kann dann wiederum individuell zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart werden.
Gesetzliche Vorgaben zur Vertrauensarbeitszeit
In Deutschland gibt es keine spezifischen Gesetze, die die Vertrauensarbeitszeit explizit regeln. Stattdessen muss sie sich an die allgemeinen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Das bedeutet:
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Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber auf maximal 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
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Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden müssen eingehalten werden.
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Die Maximalarbeitszeit pro Woche beträgt in der Regel 48 Stunden.
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Überstunden müssen erfasst und ausgeglichen werden.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das EuGH-Urteil und seine Auswirkungen
2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber in den EU-Mitgliedsstaaten ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten müssen. Das Ziel ist es, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmende vor unbezahlten Überstunden und Überlastung zu schützen.
Das Urteil hat auch in Deutschland für Diskussionen gesorgt. Während manche befürchten, dass dadurch flexible Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr möglich sind, zeigen innovative digitale Lösungen, dass Flexibilität und Arbeitszeiterfassung sich nicht ausschließen müssen.
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung: Wie passt das zusammen?
Die Kernfrage ist: Kann Vertrauensarbeitszeit trotz Zeiterfassung noch funktionieren? Die Antwort lautet: Ja, mit den richtigen Anpassungen!
Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bedeutet nicht zwingend, dass Arbeitgeber wieder auf starre Arbeitszeiten und ständige Kontrolle setzen müssen. Stattdessen geht es darum, ein Erfassungssystem zu etablieren, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, aber gleichzeitig die Flexibilität der Vertrauensarbeitszeit beibehält.
Mögliche Ansätze sind:
- Elektronische Zeiterfassungssysteme, die eine flexible Erfassung der Arbeitszeiten ermöglichen.
- Selbsterfassung durch die Arbeitnehmenden, anstatt einer starren Kontrolle durch den Arbeitgeber.
- Vertrauensbasierte Zeiterfassung, bei der lediglich die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden, ohne in den individuellen Tagesablauf einzugreifen.
Diese Lösungen ermöglichen es, die Arbeitszeiterfassung mit den Grundprinzipien der Vertrauensarbeitszeit in Einklang zu bringen.
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Die Rolle der Unternehmenskultur
Ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit trotz Zeiterfassung ist die Unternehmenskultur. Wenn die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden auf gegenseitigem Vertrauen basiert, können moderne Zeiterfassungssysteme so gestaltet werden, dass sie die Flexibilität unterstützen, anstatt sie einzuschränken.
Wichtig ist, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmenden nicht durch Zeiterfassung kontrollieren, sondern lediglich sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dies fördert eine transparente und faire Arbeitsweise, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmenden berücksichtigt.
Vergleich: Vertrauensarbeitszeit vs. Zeiterfassung
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Vertrauensarbeitszeit |
Zeiterfassung |
✅ Vorteile |
- Hohe Flexibilität für Arbeitnehmende
- Eigenständige Zeiteinteilung
- Stärkt Vertrauen da kein Mikromanagement
- Reduzierter Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber
- Fokus auf Ergebnisse statt Anwesenheit
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- Bessere Planbarkeit für Unternehmen möglich
- Schützt Arbeitnehmende vor unbezahlten Überstunden
- Schutz vor Überarbeitung
- Fairness im Team nimmt zu
- Schafft Transparenz
- Kann die Effizienz steigern, aufgrund besserer Nachverfolgung
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❌ Nachteile |
- Gefahr von Überlastung und undokumentierten Überstunden
- Ungleichmäßige Arbeitsbelastung in Teams möglich
- Schwere Planbarkeit für Arbeitgeber
- Keine transparente Nachverfolgung von Arbeitszeiten
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- Bürokratischer Aufwand für Unternehmen kann steigen
- Vertrauensverlust möglich, durch ständiges Gefühl von Kontrolle
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💡 Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und zugleich die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden auch innerhalb der Zeiterfassung zu stärken, empfiehlt sich eine App zur Zeiterfassung. Diese ermöglicht Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeiten flexibel und selbstständig zu erfassen.
Vertrauensarbeitszeit Überstunden: Wie werden sie geregelt?
Ein kritischer Punkt in der Debatte um die Vertrauensarbeitszeit Zeiterfassung sind die Überstunden. Ohne eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten war es bislang schwer nachzuvollziehen, wie viele Überstunden geleistet wurden und ob sie vergütet oder ausgeglichen werden müssen.
Mit der neuen Regelung ist es nun möglich, Überstunden transparenter zu erfassen und gerechter zu regulieren. Das kommt vor allem Arbeitnehmenden zugute. Hierbei gilt:
- Alle geleisteten Stunden müssen dokumentiert werden.
- Überstunden dürfen nicht unbegrenzt anfallen und müssen durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.
Durch eine digitale Arbeitszeiterfassung behalten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber den Überblick und können faire und gesetzeskonforme Lösungen für Überstunden finden.
Wird es in Zukunft trotz Zeiterfassung Vertrauensarbeitszeit geben?
Die Einführung einer allgemeinen Arbeitszeiterfassungspflicht wirft die Frage auf, ob die Vertrauensarbeitszeit langfristig bestehen bleiben kann. Folgende Punkte gibt es hierbei zu bedenken:
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Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, aber sie wird sich verändern. Digitale Zeiterfassung wird in den meisten Unternehmen Standard sein, aber das Vertrauen in Mitarbeitende bleibt ein entscheidender Faktor.
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Flexiblere Modelle werden sich durchsetzen. Unternehmen setzen zunehmend auf hybride Lösungen, die Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung kombinieren.
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Automatisierte Zeiterfassungssysteme werden den administrativen Aufwand minimieren und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen.
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Neue gesetzliche Anpassungen sind denkbar, um das Arbeitsrecht an moderne Arbeitsmodelle anzupassen.
Langfristig wird die Vertrauensarbeitszeit nicht verschwinden, aber sie wird sich weiterentwickeln. Unternehmen müssen eine Balance zwischen gesetzlicher Konformität und flexibler Arbeitsgestaltung finden.
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Häufig gestellte Fragen