Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Für viele Unternehmen heißt das: Mehr bezahlen, genauer planen und vor allem eines – Arbeitszeiten sauber erfassen.
In diesem Artikel zeigen wir dir, was der Mindestlohn 2025 konkret bedeutet, wie es um den Mindestlohn bei Teilzeit und dem Mindestlohn bei Minijobs steht und was eine smarte Zeiterfassung mit dem Mindestlohn zu tun hat.
Was ist der Mindestlohn?
Wer arbeitet, sollte fair bezahlt werden – das ist nicht nur eine moralische Frage, sondern deutsches Gesetz. Genau darum gibt’s den gesetzlichen Mindestlohn. Aber was ist der Mindestlohn eigentlich?
Seit 2015 ist er in Deutschland gesetzlich verankert. Das bedeutet: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden nicht weniger zahlen als einen festgelegten Stundenlohn, den Mindestlohn pro Stunde – ganz egal, ob in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Die rechtliche Grundlage dafür ist das sogenannte Mindestlohngesetz (MiLoG).
Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Arbeit wertgeschätzt wird – und zwar finanziell. Gerade in Branchen mit traditionell niedrigeren Löhnen wie z. B. Gastronomie, Pflege oder Einzelhandel schafft er eine absolute Gehaltsuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
💡 Fun Fact: Auch Praktikant*innen, Aushilfen und Saisonkräfte profitieren in den allermeisten Fällen vom Mindestlohn – mit wenigen gesetzlich definierten Ausnahmen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025 in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn ist am 1. Januar 2025 gestiegen und liegt nun bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission so beschlossen. Für viele Unternehmen bedeutet das: höhere Lohnkosten, mehr Planungsaufwand und noch mehr Verantwortung in der Personalabrechnung.
Wer ein Unternehmen führt, muss also seit Jahresbeginn sicherstellen, dass jede gearbeitete Stunde mindestens mit 12,82 Euro vergütet wird. Und zwar nachweislich. Sprich: Ohne ordentliche Zeiterfassung geht hier gar nichts mehr.
Entwicklung des Mindestlohns
Seit der Einführung im Jahr 2015 ist der Mindestlohn von damals 8,50 Euro Schritt für Schritt gestiegen – zuletzt auf 12,41 Euro im Januar 2024. Die Mindestlohnerhöhung 2025 ist also kein Ausreißer, sondern Teil einer langfristigen Entwicklung, mit der der Gesetzgeber sicherstellen will, dass Löhne mit der Lebensrealität Schritt halten.
Und ja – der Mindestlohn betrifft alle, die nicht explizit ausgenommen sind: Ob Vollzeitkraft, Teilzeitkraft oder Minijobber*in. Je nach Arbeitsmodell können die Auswirkungen sehr unterschiedlich ausfallen.

Was bedeutet das für den Mindestlohn Teilzeit?
Teilzeit bedeutet zwar weniger Stunden, deswegen aber noch lange nicht weniger Verantwortung. Gerade beim Thema Mindestlohn 2025 wird klar: Teilzeitbeschäftigte sind genauso wichtig – und rechtlich genauso geschützt – wie alle anderen im Team.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Heißt konkret: Ob jemand 10 Stunden oder 30 Stunden pro Woche arbeitet – jede Stunde muss mit mindestens 12,82 Euro (ab 2025) vergütet werden.
Warum ist das gerade bei Teilzeit so relevant?
Weil bei Teilzeit oft flexibler gearbeitet wird, z. B. mit wechselnden Schichten, saisonalen Schwankungen oder unregelmäßigen Einsätzen. Wer nicht exakt erfasst, wann und wie lange gearbeitet wurde, riskiert, dass der Mindestlohn rechnerisch unterschritten wird – was im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Was ändert sich für Minijobs durch den Mindestlohn 2025?
Minijobs sind in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Teams – vor allem in Gastronomie, Einzelhandel oder im Eventbereich. Aber mit dem neuen Mindestlohn 2025 wird's auch hier ernst: 12,82 Euro pro Stunde wirken sich direkt auf die Verdienstgrenze bei Minijobs aus.
Die gute Nachricht: Diese Verdienstgrenze beim Minijob ist zu Beginn des Jahres ebenfalls gestiegen– auf 556 Euro monatlich. Das heißt: Minijobber*innen dürfen mit dem neuen Mindestlohn 2025 weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren.
Aber – und das ist der Knackpunkt – nur, wenn die geleisteten Stunden ganz genau dokumentiert werden. Denn: Schon eine kleine Überstunde kann bedeuten, dass die Grenze überschritten wird, was aus dem Minijob plötzlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden lässt.
Höherer Mindestlohn, höhere Kosten?
Für viele Unternehmen bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns 2025 durchaus einen wirtschaftlichen Einschnitt. Wer viele Mitarbeitende im Mindestlohnbereich beschäftigt, muss sich auf erhöhte Personalkosten einstellen. Für Minijobs bedeutet das, dass bei gleichem Monatslohn weniger Stunden geleistet werden können.
Insgesamt entstehen höhere Kosten pro Arbeitsstunde – was bei gleichbleibendem Umsatz zu niedrigeren Margen führen kann. Das betrifft vor allem:
Erhöhung des Mindestlohns als Chance für Unternehmen
Durch den neuen gesetzlichen Mindestlohn steigen nicht nur die Kosten, sondern auch die Anforderungen an Planung und Organisation. Das bedeutet konkret:
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Schichten müssen effizienter geplant werden – Leerlauf wird teuer.
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Personalbedarf muss präziser prognostiziert werden.
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Einsätze müssen transparent dokumentiert werden.
Das zwingt Unternehmen dazu, ihre Prozesse zu hinterfragen: Wo verlieren wir Zeit? Wo arbeiten wir nicht optimal? Wie können wir mit dem gleichen Team mehr erreichen – oder mit weniger Aufwand das Gleiche?
Und hier liegt auch die Chance: Wer seine Abläufe jetzt modernisiert, kann nicht nur Kosten besser kontrollieren, sondern auch Zufriedenheit und Motivation im Team steigern – durch klare Kommunikation, faire Planung und digitale Unterstützung.

Mindestlohn 2025: Warum die Zeiterfassung jetzt noch wichtiger ist
Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung. Zwei der wichtigsten rechtlichen Pflichten, die sie auf dem Schirm haben müssen, sind:
1. Den gesetzlichen Mindestlohn zahlen
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Diese Grenze dürfen Arbeitgeber nicht unterschreiten – sonst drohen Nachzahlungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Geregelt ist das im Mindestlohngesetz.
2. Arbeitszeiten korrekt erfassen
Gleichzeitig sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten genau zu dokumentieren – spätestens seit dem EuGH-Urteil und dem BAG-Beschluss zur systematischen Zeiterfassungspflicht. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Ende und Beginn der Arbeitszeit sowie Pausen und Überstunden aller ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen.
Diese beiden Pflichten hängen direkt zusammen
Auf den ersten Blick wirken Mindestlohn und Zeiterfassung wie zwei getrennte Themen. Das eine regelt, wie viel gezahlt werden muss, das andere wie lange gearbeitet wurde. Doch in der Realität greifen sie unmittelbar ineinander – und bilden die Grundlage für rechtssichere Beschäftigung.
Denn: Nur wer die genaue Arbeitszeit kennt, kann sicherstellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
Ein Beispiel aus dem Alltag:
Stell dir vor, eine Teilzeitkraft verdient 770 Euro im Monat. Klingt erstmal fair. Aber was, wenn sie dafür 65 Stunden gearbeitet hat – statt der geplanten 60? Dann liegt der effektive Stundenlohn bei rund 11,85 Euro – also deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro (ab 2025). Und das allein, weil ein paar Überstunden „durchgerutscht“ sind – vielleicht ohne Absicht, aber mit Konsequenzen.
Die Realität ist: Du trägst als Arbeitgeber*in die Beweislast. Im Falle einer Prüfung musst du nachweisen können, dass der gezahlte Lohn dem tatsächlichen Stundenumfang entspricht – und den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Das bedeutet: Keine saubere Zeiterfassung = kein Nachweis = rechtliches Risiko.
Die Lösung: Digitale Zeiterfassung
Digitale Zeiterfassungstools wie Staffomatic machen es dir einfach, den Überblick über die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden zu behalten. Sie bieten unter anderem:
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Echtzeit-Erfassung per App, Terminal oder Browser – für volle Transparenz.
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Automatische Berechnung von Arbeitszeiten – keine Rechenfehler mehr.
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Anbindung an Schichtplaner & Arbeitszeitkonto – alles aus einer Hand.
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Rechtssichere Dokumentation – für den Fall der Fälle.
Und das Beste? Dein Team spart Zeit, Deine Personalabteilung spart Nerven, und Du kannst sicher sein, dass der Mindestlohn 2025 eingehalten wird – ganz automatisch.
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